Hundehaftplichtversicherung
ausschließlich für Mitglieder der DVG-VereineACHTUNG: BEITRGASERHÖHUNG BEI DER VERSICHERUNG AB DEM 01.01.2024
Versicherungssumme und wer ist versichert?
Es handelt sich um 5.000.000,00 € p.a. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für jedes Einzelmitglied jedoch höchstens das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres (hier gilt, dass Mietsachschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind). Es ist der Tierhalter versichert, sofern er nicht als solcher gewerbsmäßig tätig ist. (Eingeschlossen ist auch der Tierhüter (auch hier gilt ein Ausschluss, sofern der Tierhüter gewerbsmäßig handelt- Tierpension) . Z.B. Ehemann ist Eigentümer des Hundes und hat auch den Vertrag abgeschlossen, ein Familienmitglied führt den Hund aus, dabei passiert ein Schaden. Tierhüter in diesem Beispiel ist das Familienmitglied, welches den Hund ausführt). Es sind nur die Hunde versichert, die im Eigentum des "Unterversicherten" stehen und im Antrag angegeben wurden (maximal 3 bei einem Eigentümer). Gehört 1 Hund dem Vollmitglied und der 2. Hund dem Partner, sind zwei Verträge abzuschließen. D.h., Für Hunde, die innerhalb eines Haushaltes leben, kann es durchaus erforderlich sein, zwei Verträge abzuschließen.
Wo gilt diese Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung gilt überall dort, wo sich der Tierhalter/Tierhüter mit dem versicherten Hund aufhält, auch für unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa, und für sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr.
Beginn des Versicherungsschutzes
Die Versicherung kann aus technischen Gründen, die mit der Abbuchung der Beiträge zusammenhängen, nur zum Beginn eines Quartals abgeschlossen werden. (1.1.; 1.4.; 1.7. und 1.10.). Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Antrag ausgefüllt und unterschrieben vom "Unterversicherten" und dem MV-Vorsitzenden in der DVG-HG per Post eingeht. Faxe und/oder Anträge, die sich über zwei Blätter verteilen, sind nicht bearbeitungsfähig. Jedes unterversicherte Einzelmitglied erhält vom Versicherer eine Einzelbestätigung über den Versicherungsabschluss.
Ende des Versicherungsschutzes
Der o.g. Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) endet durch normale Kündigung des Unterversicherten (Einzelmitglied im DVG-Verein). Diese Kündigung ist, wie auch bei anderen Verträgen üblich, mit der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres belegt. Diese Kündigung hat das Einzelmitglied direkt an die DVG-HG zu senden. Die Kündigung kann nur zum Ablauf des laufenden Jahres erfolgen, eine Beitragserstattung innerhalb eines Jahres gibt es nicht. Das gleiche gilt bei Verkauf oder Tod des Hundes (Wegfall des Risikos). Auch hier kann die Aufhebung des Vertrages nur zum Jahresende erfolgen, eine Beitragserstattung innerhalb des Jahres gibt es nicht. Ist einem Tierhalter auferlegt seinen Hund außerhalb der Wohnung/außerhalb des Grundstücks mit Maulkorb zu führen und entsteht mit diesem Hund ein Schaden, besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das versicherte Tier den Maulkorb trägt. Der Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) erlischt, wenn der Unterversicherte seinen Beitrag nicht an den DVG-MV entrichtet und dieser die DVG-HG unverzüglich darüber verständigt. Tritt ein Unterversicherter aus dem DVG als Mitglied aus, so erlischt die Versicherung.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Benachrichtigen Sie sofort die DVG-HG per Telefon und schriftlich innerhalb einer Woche per Brief, Fax oder E-Mail mit entsprechender Schilderung, wie es zu dem Schaden kam. Die Schadenmeldung wird dann an den Versicherer weiter geleitet. Sie erhalten dann von uns einen Schadenbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurücksenden. Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit uns keine Zahlung an Geschädigte und geben kein Schuldanerkenntnis ab. Anderenfalls gefährden Sie den Versicherungsschutz.