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Prüfungsordnung des dhv für die Ausdauerprüfung (AD)

Liebe Hundesportler,
auch wenn der Text der Ausdauerprüfung nicht in der VDH-PO enthalten ist, so gilt er auch weiterhin.
Die Ausgabe der Prüfungsordnung wurde als Gesamtauflage für die AZG-Vereine gedruckt. Die Prüfungsordnungen zur Ausdauerprüfung sind aber in den einzelnen Verbänden abweichend, daher wurden für diese Sparte keine Texte in die PO übernommen.
Die nachstehende PO gilt für den Bereich des dhv.
Christa Bremer

(Das Kennzeichen AD ist kein Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zucht- und Körordnung)

A Allgemeines

1. Zweck
Die Ausdauerprüfung soll den Beweis dafür liefern, dass der Hund imstande ist, eine körperliche Anstrengung bestimmten Grades zu leisten, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Bei den Körperverhältnissen des Hundes kann die geforderte Anstrengung nur in Laufleistungen bestehen, von denen wir wissen, dass sie erhöhte Anforderungen an die inneren Organe besonders das Herz und die Lungen und ebenso die Bewegungsorgane selbst, stellen, bei denen aber auch andere Eigenschaften, wie Temperament und Härte, zur Auswirkung kommen. Die mühelose Bewältigung der Leistung müssen wir als Beweis für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein der von uns gewünschten Eigenschaften ansehen. Beides ist Vorbedingung, um mit dem Hund Sport zu treiben.

2. Anmeldung
Die Ausdauerprüfung wird vom Mitgliedsverein veranstaltet, sie unterliegt wie jede andere Veranstaltung dem Terminschutz, der bei den entsprechenden Terminschutzstellen des Verbandes zu beantragen ist. Die Ausdauerprüfung ist während der Sommermonate nur durchzuführen in den frühen Vormittags- oder Spätnachmittagsstunden. Die Außentemperatur soll möglichst nicht über 22 Grad C liegen. Die Anmeldung der Hunde hat schriftlich beim Prüfungsleiter zu erfolgen. Bei der Meldung des Hundes sind alle bekannten Daten anzugeben und die Leistungsnachweise vorzulegen. Falls im Verlauf einer Ausdauerprüfung ein Hundeführer oder dessen Hund einen körperlichen Schaden erleiden sollte, kann hierfür weder der veranstaltende Verein noch der Verband haftbar gemacht werden.

3. Zulassung
Das Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate, das Höchstzulassungsalter 7 Jahre. Zugelassen zu einer Prüfung sind höchstens 20 Hunde bei einem Richter, bei mehr als 20 Hunden muss ein zweiter Richter hinzugezogen werden. AD und BH kann innerhalb einer termingeschützten Veranstaltung für denselben Hund erfolgen. Die Hunde müssen einen Leistungsnachweis vorlegen. Sie müssen voll gesund sein, ebenfalls gut durchtrainiert. Kranke, nicht genügend kräftige Hunde, heisse, trächtige oder säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden. Bei Beginn der Prüfung habe die Teilnehmer nach Aufruf ihre Hunde zur Identifikation (Tätowier-/Chipkontrolle) und Unbefangenheitskontrolle bereitzuhalten. Alle Teilnehmer haben dem Richter ihren und den Namen ihres Hundes bekannt zu geben. Der Richter hat sich gemeinsam mit dem Prüfungsleiter zu überzeugen, ob der Hund in guter Verfassung ist. Hunde, die einen müden Eindruck machen, sind von der Teilnahme auszuschliessen. Der Führer muss sich während der Prüfung sportlich verhalten. Böswillige Verstösse gegen die Bestimmungen können die Teilnahme an der Prüfung ausschliessen. Die Entscheidung trifft in jedem Falle der Richter; sie ist nicht anfechtbar.

4. Bewertung
Punkte und Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur "Bestanden" oder "Nicht bestanden". Bei "Bestanden" wird das Kennzeichen "AD" zuerkannt.

5. Gelände
Die Prüfung soll auf Strassen und Wegen von möglichst verschiedener Beschaffenheit abgehalten werden. Es kommen in Betracht asphaltierte, gepflasterte und ungepflasterte Strassen und Wege.


B. Durchführung der Ausdauerprüfung

Zurücklegung einer Streckenlänge von 5 km (kleine Hunde), 10 km (mittlere Hunde) und 20 km (grosse Hunde) in einem Tempo von 10 - 15 km/h (bis 35 cm Widerrist) für die kleinen und mittleren Hunde bis zu einer Widerrist von 50 cm und 12 -15 km/h für alle grösseren Hunde.

1. Laufübung
1.Der Hund hat laut (lt. StVO) angeleint an der von der Straße abgewandten Seite (rechte Seite des Hundeführers) in normalem Trab dem Fahrrad (Cross- und Mountainbikes und Rennräder sind nicht erlaubt) zu laufen. Ein überhastetes Laufen ist zu vermeiden. Die Leine muss entsprechend lang gehalten werden, damit der Hund die Möglichkeit hat, sich dem jeweiligen Tempo anzupassen. Leichtes Ziehen an der Leine (Vorprellen) ist nicht fehlerhaft, jedoch ständiges Nachhängen des Hundes. Nachdem 8 km von den mittleren und grösseren Hunden zurückgelegt sind, ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Während dieser Zeit hat der Richter die Hunde auf etwaige Ermüdungserscheinungen zu beobachten. Stark übermüdete Hunde sind von der weiteren Prüfung auszuschliessen. Nach der 1. Pause sind für die grösseren Hunde weitere 7 km zurückzulegen, bevor es eine dann 20 minütige Pause für die grossen Hunde gibt, in der ihnen Gelegenheit gegeben wird, sich frei und zwanglos zu bewegen. Kurz vor der weiteren Laufübung hat der Richter die Hunde auf Ermüdungserscheinungen bzw. auf wundgelaufene Pfoten zu überprüfen. Stark ermüdete Hunde, bzw. solche, deren Pfoten wundgelaufen sind, müssen vom weiteren Prüfungsverlauf ausgeschlossen werden. Nach Beendigung der Laufübungen ist eine weitere Pause von 15 Minuten einzulegen, auch hier wird der Hund erneut auf starke Ermüdungserscheinungen und evtl. wundgelaufene Pfoten überprüft. Richter und Prüfungsleiter sollen die Hunde nach Möglichkeit selbst auf dem Fahrrad begleiten, sie können aber auch mit dem PKW folgen. Anmerkungen zu den Hunden sind schriftlich festzuhalten. Es ist erforderlich den Prüflingen mit einem Kfz zu folgen, damit Hunde, bei denen Schwächen und/oder Verletzungen erkennbar sind, mit dem Kfz transportiert werden können. Als nicht bestanden gilt die Prüfung, wenn die Hunde jegliches Temperament und die Härte vermissen lassen, außergewöhnliche Ermüdungserscheinungen zeigen und das vorgegebene Mindesttempo nicht durchhalten, sondern erheblich mehr Zeit verbrauchen. Für diese Hunde ist die Prüfung je nach Vorgabe der Lauflänge nach 3 km, 7 km (kleine und mittlere Hunde) und 12 km (grosse Hunde) beendet.

2. Unterordnung
Nach Beendigung der Laufübung haben auf Anweisung des Richters die Führer mit ihren Hunden bei Fuß Aufstellung zu nehmen. Jeder Teilnehmer hat nach Aufruf mit seinem Hund Unterordnungsübungen entsprechend des Ausbildungsstandes zu zeigen. Die Übungen können an lockerer Leine gezeigt werden. Die Ausführungen dieser Übungen müssen nach den Bestimmungen der Begleithund-Prüfungsordnung geschehen.

Zur Beachtung!
Der Prüfungsleiter hat den Treffpunkt (Abfahrt) der Prüfungsteilnehmer festzulegen, dass für alle möglichst der gleiche Anfahrtsweg besteht. Hier soll vermieden werden, dass Hunde mit einer weiteren Anfahrt zusätzlich belastet werden. Den Hunden ist vor Eintritt in die AD- Prüfung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen Es ist strengstens verboten, während der Prüfung oder in den Pausen Alkohol zu sich zu nehmen